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Satzung

Die „Stiftung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchhain“ geht auf den letzten Willen des verstorbenen Dr. Bernhard Prediger zurück. Bis zur ersten Ausschüttung von Erträgen aus dem Stiftungsvermögen dauerte es dann noch einmal mehr als drei Jahre. Bis dahin mussten zahlreiche administrative und organisatorische Aufgaben bewältigt werden, um die Stiftung „zum Laufen zu bringen“ und Unterstützungszahlungen im Sinne des Verstorbenen an die Bereiche „Bäder“ und „Jugendarbeit“ zu leisten.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Kommune von einer Bürgerin oder einem Bürger in einer letztwilligen Verfügung als alleinige Vollerbin eingesetzt wird. Im Falle des am 04. November 2013 verstorbenen „Kirchhainer Urgesteins“ Dr. Bernhard Prediger war dies jedoch der Fall.
Die Stadt wurde mit einem Sachverhalt konfrontiert, für den es keine „Blaupause“ gab, der nicht zum „Kerngeschäft“ einer Stadtverwaltung zählt.
Daher wurde nach einer ersten Sichtung und inhaltlichen Bewertung des schriftlichen Konvoluts von Dr. Prediger und der (zunächst vertraulichen) Information der politischen Gremien Kontakt mit der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium in Gießen aufgenommen. Von dort sind der Stadt dann Wege aufgezeigt und Hilfestellungen angeboten worden, um mit der ungewohnten Situation umgehen zu können. Daneben musste aber auch das „Tagesgeschäft“ bewältigt werden; ein Teil des Nachlasses bestand schließlich aus Immobilien; hier galt es, die Gebäude zu verwalten und baulich zu unterhalten. Eine Herausforderung, die gemeinsamem von nahezu allen Fachbereichen der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgern der Stadt Kirchhain bewältigt wurde.

Bei der Erarbeitung der Satzung, die Voraussetzung für den laufenden Betrieb einer jeden Stiftung ist, wurde in unzähligen Besprechungen und Terminen die Struktur der Stiftung mit einem Vorstand, einem Kuratorium und zwei Beiräten für die „Bäder“ und die “Jugendarbeit“ herausgearbeitet und den rechtlichen Vorgaben entsprechend abgefasst.
Die Stiftung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchhain ist schließlich mit der Ausstellung der Stiftungsurkunde am 08. April 2015 durch das Regierungspräsidium im Gießen anerkannt worden. Die erforderliche Veröffentlichung des entsprechenden Dokuments erfolgte im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 05. Mai 2015 (Nr. 19, Seite 545):

Anerkennung der „Stiftung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchhain“ mit Sitz in Kirchhain
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 25. März 2015 errichtete „Stiftung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchhain“ mit Sitz in Kirchhain durch Stiftungsurkunde vom 8. April 2015 anerkannt.
Gießen, 8. April 2015
Regierungspräsidium Gießen
II 21- 25 d 04/11 – (4) - 113

Eine Delegation des Magistrates erhielt die Stiftungsurkunde persönlich aus den Händen von Regierungspräsident Dr. Lars Wittek. Damit war die Grundlage für die Arbeit der Stiftung gelegt. Nachdem dann auch die Stiftungsgremien personell besetzt werden konnten, war das Kuratorium in den Folgejahren in der Lage, dem Stiftungszweck entsprechend Projekte im Sinne des Verstorbenen finanziell zu unterstützen. Die Stadt Kirchhain ist dem verstorbenen Dr. Bernhard Prediger zu großem Dank verpflichtet. Als äußeres Zeichen der Anerkennung hat die Stadt Kirchhain die Grabstätte von Dr. Prediger auf dem städtischen Friedhof als Ehrengrab ausgewiesen und kommt für die Pflege seiner letzten Ruhestätte auf.