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Was ist eine Stiftung?

Nach deutschem Stiftungsgesetz ist eine Stiftung eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einem vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei muss das Vermögen dauerhaft erhalten bleiben und nur die Erträge dürfen dem Stiftungszweck folgend ausgeschüttet werden.
Zur Gründung einer Stiftung bedarf es einer Satzung und neben einem Vorstand weitere Gremien zur Umsetzung des Stiftungszweckes.
Eine eingetragene und rechtsfähige Stiftung unterliegt grundsätzlich der stattlichen Stiftungsaufsicht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zu Gremien, Satzung und Arbeit der Stiftung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchhain.