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So arbeiten die Organe der Stiftung

Die Bürgerstiftung hat mit dem Kuratorium, dem Vorstand sowie mit den beiden Beiräten der einzelnen Stiftungsfonds vier ehrenamtliche Organe. Das Kuratorium ist dabei das höchste Organ der Stiftung und setzt sich aus mindestens sieben und maximal 13 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung sowie Vertretern aus städtischen Vereinen, Verbänden und Organisationen zusammen. Die Mitglieder der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden für die Dauer der Wahlperiode ernannt, die weiteren Vertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Stadtverordnetenversammlung auf 4 Jahre gewählt.

Der Vorstand setzt sich aus 3 Personen zusammen und wird kraft Amtes vom Bürgermeister der Stadt Kirchhain geleitet und vom Kuratorium auf 4 Jahre gewählt.

Die Beiräte setzen sich aus ebenfalls sieben bis 13 Personen zusammen, wobei die Beiräte gemäß testamentarischer Verfügung des Stiftungsgebers einmal für die Kirchhainer Jugendarbeit und für die städtischen Bäder zuständig sind. Die Zusammensetzung erfolgt analog des Verfahrens des Kuratoriums, wobei personelle Überschneidungen innerhalb der vier Gremien grundsätzlich nicht möglich sind.

Trotz der formalen Trennung arbeiten alle Gremien der Bürgerstiftung im Sinne der Jugendarbeit und der städtischen Bäder eng zusammen. Dabei schlagen die Beiräte für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich jährlich Verwendungsmöglichkeiten für die Stiftungsmittel dem Kuratorium vor. Das Kuratorium beschließ sodann die Mittelverwendung. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist exekutiv der Vorstand zuständig.

Für weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung und der Verwendung der Stiftungsmittel schauen Sie gerne in die Rubrik "Projekte" dieser Webseite. Alle Fragen zum Stiftungszweck und zur internen Organisation der Stiftung finden Sie in der Satzung in der Rubrik „Stiftung“.